Wohnungen und Condominiums in Mumbai kaufen: Kaufprüfung

In diesem Ratgeber
Käuferbedarf und nutzbare Fläche zuerst klären
Wer in Mumbai eine Wohnung kauft, erwirbt nicht nur privaten Wohnraum, sondern übernimmt auch Risiken, Kosten und Regeln des gesamten Gebäudes. Die Bezeichnung „Condominium“ in einer Anzeige beweist keine bestimmte Eigentumsform. Klären Sie schriftlich, ob Sie überhaupt kaufen dürfen, welche Wohnung einschließlich Nebenrechten übertragen wird und welche Gemeinschaftspflichten Sie treffen. Diese Darstellung betrifft Wohnwohnungen und Apartmentrechte in Mumbai, Maharashtra; sie ist weder ein verfügbares Angebot noch eine Preisangabe oder rechtliche Freigabe eines konkreten Objekts.
Definieren Sie vor Besichtigungen Eigennutzung oder zulässige Vermietung, Haushaltsgröße, barrierearmen Zugang, Stellplatz, tatsächliche Pendelzeiten zu Stoßzeiten, Eigenkapital- und Kreditrahmen, Bezugstermin und Verzögerungstoleranz. Prüfen Sie vor Ort Wasser, Lüftung, Lärm, Überflutungsrisiken, Aufzüge und Fluchtwege. Aussicht, Clubanlage und Prestigeadresse belegen nicht, dass die konkrete Einheit funktioniert. Vergleichen Sie das gebaute Haus und die Straße, nicht lediglich visualisierte Prospekte.
Vergleichen Sie Flächen auf derselben Grundlage. Das indische Real Estate (Regulation and Development) Act 2016 definiert „carpet area“ als nutzbare Wohnungsfläche einschließlich innerer Trennwände, ohne Außenwände, Versorgungsschächte sowie exklusive Balkon-, Veranda- und offene Terrassenflächen. Verlangen Sie genehmigte Grundrisse und die vertragliche carpet-area-Aufstellung; zusätzliche Flächen separat ausweisen. Beworbene „super built-up“ oder „saleable area“ ist nicht dasselbe. Prüfen Sie Möbelmaße, Stauraum und Bewegungsflächen anhand nachgemessener Pläne.
Bei bewohnten Bestandswohnungen prüfen Sie Zustand, Verfügungsbefugnis des Verkäufers, Rückstände bei der Gemeinschaft und frühere Umbauten. Bei neu fertiggestellten Wohnungen prüfen Sie die tatsächliche Einheit und einschlägige Nutzungs- bzw. Fertigstellungsbescheinigungen, nicht bloß den Schlüsselübergabetermin des Bauträgers. Bei noch im Bau befindlichen Projekten prüfen Sie registrierten Projektabschnitt, Pläne, Raten, Fertigstellungsangaben und Rechtsbehelfe. Rechnen Sie Quadratfußpreise nicht ohne einheitliche Nutzfläche, Bezugsdatum, Leistungen und Risiken unfertiger Gemeinschaftsbereiche gegeneinander.
Machen Sie aus Ihrem Besichtigungsprofil eine Auswahl in zwei Stufen. Scheiden Sie eine Wohnung aus, wenn Erwerbsberechtigung, beabsichtigte rechtmäßige Nutzung oder notwendige Zugänglichkeit nicht belegt werden können. Bei als bezugsfertig angebotenen Wohnungen sind fehlende erforderliche Nutzungsfreigaben ebenfalls ein Ausschlussgrund; bei noch im Bau befindlichen Einheiten sind stattdessen Projektgenehmigungen, realistische Fertigstellungsangaben und vertragliche Abhilfen zu prüfen, nicht ein verfrüht gefordertes Bezugszertifikat. Hochwertige Ausstattung behebt diese Mängel nicht. Vergleichen Sie die verbleibenden Wohnungen anhand derselben Punkte: nachgewiesene gesetzliche Carpet Area, gesamte Erwerbskosten, realistischer Bezugstermin, Fahrt zur Hauptverkehrszeit, laufende Hausgeldzahlungen und mögliche Sonderumlagen, belegte Stellplatz- und Abstellrechte, Gebäudezustand und anstehende Großarbeiten sowie vertragliche Folgen einer verspäteten Übergabe. Vergleichen Sie Erwerbskosten je Quadratmeter Carpet Area erst nach Prüfung des jeweiligen Leistungsumfangs; jährliche Eigentümerkosten gehören in eine gesonderte Rechnung. Ein niedrigerer Angebotspreis ist nicht automatisch günstiger. Kennzeichnen Sie fehlende Angaben als „ungeprüft“, nicht als „unproblematisch“, und verlangen Sie Belege vor der Favoritenwahl.
Eigentumsform und Gemeinschaftspflichten erkennen
Ermitteln Sie die wirkliche Rechtsstruktur. Ein Condominium nach dem Maharashtra Apartment Ownership Act 1970 setzt eine registrierte Erklärung, Wohnungseigentumsurkunden und definierte Anteile an Gemeinschaftsflächen voraus. Eine Housing Cooperative Society besitzt dagegen andere Mitgliedschafts-, Anteils- und Übertragungsdokumente. Hinzukommen können Erbbaurechts- oder sonstige Grundstückspacht, ausstehende Übertragungen durch den Entwickler oder Sanierungsvereinbarungen. Maklerbegriffe „condo“ und „freehold“ sind kein Beweis. Ein örtlicher Immobilienanwalt muss Erwerbskette, Grundstücksrechte, Genehmigungen und Gemeinschaftsträger prüfen.
Wohnungsnummer, Geschoss, carpet area, genehmigten Plan und Beschreibung in Vertragsentwurf, registrierten Titeldokumenten, Registern und Objektbesichtigung abgleichen. Bei Bestandsobjekten sämtliche relevanten registrierten Vorübertragungen, Index- und Belastungsrecherchen, Löschungsunterlagen bestehender Kreditsicherheiten, Identität und Befugnis aller Verkäufer sowie Unterlagen der Gemeinschaft prüfen. Streitigkeiten, Pfändungen, Erbfälle und Zustimmung von Miteigentümern klären. Eine Bankbewertung oder Grundsteuerquittung beweist keinen veräußerungsfähigen Titel. Bei gepachtetem Grundstück Laufzeit, Abtretung, Verlängerung und Zustimmungen prüfen.
Stellplatz, Lagerraum, Terrasse, Garten und Clubzugang jeweils gesondert prüfen. Aus genehmigtem Plan, Erklärung beziehungsweise Gemeinschaftsunterlagen und Vertrag muss hervorgehen, ob Eigentum, ausschließliches Nutzungsrecht, Zuteilung durch die Verwaltung oder veränderbares Angebot vorliegt. Ein Maklerfoto oder Zuschlag genügt für einen Stellplatz nicht. Bestimmen Sie Unterhalt, Versicherung und Übertragbarkeit exklusiver Bereiche. Gemeinschaftsflure, Notausgänge und Technikräume werden nicht dadurch Privateigentum, dass frühere Bewohner sie genutzt haben.
Fordern Sie aktuelle Hausgeldrechnungen, geprüfte Jahresabschlüsse oder verfügbare Finanzinformationen, Budgets, Rückstandsbescheinigungen, Protokolle, Versicherung und geplante Instandsetzung beziehungsweise Sanierung an. Ermitteln Sie Rücklagen, beschlossene Maßnahmen und Kostenverteilung für Aufzüge, Fassade, Abdichtung, Brandschutz und Tragwerk. Geringe Monatsbeiträge können unterlassene Instandhaltung verdecken; höhere Beiträge mehr Leistungen enthalten. Vergleichen Sie laufende Beiträge und Sonderumlagen mit identischem Leistungsumfang und klären Sie vor Übertragung zu begleichende Verkäuferverbindlichkeiten.
Prüfen Sie die geplante Nutzung anhand Erklärung, Satzung, Gemeinschaftsbeschlüssen, Pachtvertrag und behördlicher Vorgaben. Wohnnutzung garantiert weder Kurzzeitvermietung, gewerbliche Tätigkeiten, Untervermietung oder Tierhaltung noch Trennwandarbeiten, Balkonverglasung und Tragwerksänderungen. Deutsches Wohnungseigentumsrecht gilt hier nicht. Bei besonderen Nutzungen schriftliche Bestätigung einholen; mündliche Aussagen reichen nicht. Errechnete Mietrenditen bleiben Szenarien, bis Vermietungsrecht, Leerstand, Kosten und Steuern geprüft sind.
Projekt, Verkäufer und Nutzungserlaubnis prüfen
Bei RERA-registrierungspflichtigen Projekten Bauträger, Registrierungsnummer, Gebäudeflügel und Bauphase im offiziellen MahaRERA-Register abgleichen. Prüfen Sie aktuellen Status, geplante Fertigstellung, Genehmigungen, Belastungen, Quartalsmeldungen, Beschwerden, Entscheidungen und Planänderungen. Gleicher Marketingname genügt nicht. Registrierung dient Transparenz und Aufsicht, garantiert aber weder Titel noch Bauqualität oder fertige Ausstattung. Bei tatsächlicher Ausnahme von der Registrierung oder älterem Zweitverkauf die Ausnahme begründen lassen; Titel und Genehmigungen trotzdem prüfen.
Bei Bauträgerkäufen genehmigte Baupläne, Baubeginnbewilligungen, maßgebliche MahaRERA-Angaben, für das Gebäude gültige Nutzungs- oder Fertigstellungsnachweise, Vertragsentwurf und Ausstattungsliste einsehen. Im Bestand vorhandene Nutzungsnachweise sowie spätere ungenehmigte Änderungen prüfen. Schlüsselbesitz, rechtmäßige Nutzung und endgültige Rechtsübertragung sind drei verschiedene Schritte. Bei Rissen, Feuchte, mangelnden Fluchtwegen oder technischen Schäden unabhängige Ingenieure einschalten. Bilder und Werbeaussagen ersetzen keine Bauprüfung.
§ 13 des RERA Act untersagt dem Bauträger, vor schriftlichem und registriertem Kaufvertrag mehr als 10 % des Wohnungspreises als Vorschuss oder Anmeldegebühr anzunehmen. Im Vertrag sollen Bau- und Zahlungsvorgaben, Übergabetermin sowie Folgen der Nichterfüllung stehen. Das ist keine allgemeine 10-%-Grenze für jede Anzahlung bei privaten Weiterverkäufen. Vor Zahlung Vertragspartner, zulässiges Konto, Rückzahlung, aufschiebende Bedingungen und Kostentragung klären. Überweisen Sie keine erhebliche Summe nur aufgrund einer Reservierungs-E-Mail oder eines ununterschriebenen Entwurfs.
Gesamtkosten statt nur Kaufpreis kalkulieren
Erstellen Sie eine Gesamtkalkulation in INR: Kaufpreis, anwendbare Stempelsteuer Maharashtras, Registrierung und lokale Abgaben, Rechtsprüfung und technische Inspektion, Bankbewertung, Finanzierungskosten und Sicherheit, vereinbarte Maklergebühren, Umzug, Reparaturen, Versorgungsdepots und Anfangsbeiträge der Gemeinschaft. Aktuelle Sätze und Bemessungsgrundlagen mit der Registrierungs- und Stempelbehörde sowie Fachleuten für die konkrete Transaktion abgleichen. Stadtteil, Urkundenart, mögliche Vergünstigung und Käuferstatus beeinflussen die Zahlen. Eine pauschale Internet-Prozentzahl ist keine belastbare Kostenberechnung. Bei Auslandszahlungen mit dem tatsächlichen Bankumrechnungskurs zum Ausführungszeitpunkt statt einem Werbekurs rechnen; Überweisungs- und Korrespondenzbankgebühren, Kursschwankungen und Wertstellung einplanen.
Die indische GST richtet sich nach Transaktionsstruktur sowie Fertigstellung beziehungsweise Erstbezug. Bauleistungen beziehungsweise vor dem maßgeblichen Zeitpunkt verkaufte Bauleistungen sind von qualifizierten Verkäufen fertiggestellter Objekte zu unterscheiden. „Alles inklusive“ belegt keine korrekte Umsatzsteuerbehandlung. Fordern Sie die detaillierte Steuergrundlage des Entwicklers an und holen Sie bei Sondergestaltungen schriftlichen Rat ein. Für den späteren Betrieb Hausgeld, gegebenenfalls kommunale Steuern, Versicherung, Versorgung und Reparaturrücklagen gesondert kalkulieren. Kreditraten allein sind keine vollständigen Haltekosten.
Quellensteuer und Meldung richten sich nach dem konkreten Käufer und Verkäufer. Das Form-141-System der indischen Finanzverwaltung nach dem Income-tax Act 2025 enthält Schedule B für einschlägige Käufe von ansässigen Verkäufern und seit dem 1. Oktober 2026 Schedule E für qualifizierte Käufe von nichtansässigen Verkäufern durch ansässige Privatpersonen oder Hindu Undivided Families (HUF). Ansässigkeit, Käuferart, Preis und Zahlungsdatum verändern das TDS-Verfahren. Nutzen Sie weder blind das frühere Form 26QB noch einen einheitlichen Satz. Vor jeder Rate steuerlich prüfen und PAN-, Abzugs- und Einreichungsbelege sichern.
Prüfen Sie die Erwerbsberechtigung vor jeder Reservierung. Nach RBI-Hinweisen dürfen NRIs und OCIs im Allgemeinen Wohnimmobilien erwerben, nicht jedoch Landwirtschaftsflächen, Farmhäuser oder Plantagen; die Zahlungen müssen über erlaubte Bankwege laufen. Nichtindische Ausländer mit Wohnsitz außerhalb Indiens haben keine gleichwertige allgemeine Erwerbsbefugnis. Aufenthalt, Erbschaft, gesetzlich zulässiger gemeinsamer Erwerb mit NRI-/OCI-Ehegatten sowie staatsangehörigkeitsbezogene Beschränkungen können Ausnahmen oder Verbote ergeben. Ein Touristenaufenthalt oder ausreichendes Vermögen schafft keine Berechtigung. FEMA-Status und spätere Auslandsüberweisung von Erlösen getrennt prüfen. Nach dem veröffentlichten RBI-Rahmen darf ein Ehepartner ohne NRI-/OCI-Status nur unter Bedingungen gemeinsam mit dem NRI-/OCI-Ehepartner ein geeignetes Objekt erwerben: dazu gehören eine seit mindestens zwei Jahren bestehende eingetragene Ehe, zugelassene Bankzahlungen und das Fehlen eines sonstigen Erwerbsverbots. Bestimmte Staatsangehörigkeiten erfordern ungeachtet des Wohnsitzes eine vorherige RBI-Genehmigung; die einschlägige OCI-Ausnahme bleibt zu prüfen. Lassen Sie die geltenden FEMA- und Non-Debt-Instrument-Regeln für die konkrete Person prüfen.
Den Erwerb in kontrollierten Schritten durchführen
Strukturieren Sie den Erwerb in Etappen: zunächst Einheit und Verkäufer identifizieren, Berechtigung vorprüfen, Haus besichtigen und Unterlagen beschaffen. Sodann unabhängige örtliche Titel-, Steuer- und Technikprüfung mit Kaufpreis und Sanierungsbudget abgleichen. Danach wesentliche Bedingungen und Zahlungstermine schriftlich festlegen, bevor unerstattbare Beträge fließen. Anschließend das richtige Dokument ausfertigen, versteuern und nötigenfalls registrieren, Bankzahlungen dokumentieren, Sicherheitenfreigabe und Übertragung kontrollieren. Abschließend Übergabenachweise, Zählerstände, Schlüssel, Originale oder beglaubigte Unterlagen und Bestätigungen der Gemeinschaft erhalten. Eine Fernprüfung von Unterlagen bedeutet nicht automatisch vollständige Fernidentifikation, Fernunterzeichnung, Fernregistrierung oder Fernübergabe.
Weitergehen, nachverhandeln oder abbrechen
Nur fortfahren, wenn Berechtigung, übertragbarer Titel, legale Nutzung, tatsächliche Fläche, Gebäudefinanzen und volle Finanzierung geklärt und die Vertragsrisiken tragbar sind. Preis und Bedingungen nachverhandeln, wenn dokumentierte Reparaturen, Rückstände, Stellplatzunsicherheit oder Übergaberisiken heilbar und verbindlich zugeordnet sind. Abbrechen oder verschieben bei ungeklärtem Eigentum, fehlenden Genehmigungen, Widersprüchen, zweifelhafter Verkäuferbefugnis, undurchsichtigen Zahlungskanälen oder nutzungswidrigen Beschränkungen. Eine billigere Wohnung mit unfinanzierter Fassadensanierung und ungewissem Stellplatz kann schlechter sein. Prüfen Sie zeitabhängige Unterlagen unmittelbar vor Unterschrift erneut; dieser Leitfaden erteilt keine objektbezogene Freigabe.
Offizielle Quellen
- India Code: Real Estate (Regulation and Development) Act, 2016 (consolidated May 2026)
- Maharashtra Real Estate Regulatory Authority: Search Project
- Maharashtra Real Estate Regulatory Authority: Guidance for Project Update (Quarterly/ Annually)
- Government of Maharashtra Housing Department: Acts & Rules (includes Maharashtra Apartment Ownership Act 1970)
- Reserve Bank of India: FAQs — Purchase of immovable property in India by non-resident individuals
- Income Tax Department of India: FAQs for Form 141
- CBIC, Government of India: GST rates — construction services (Heading 9954)
- Department of Registration & Stamps, Maharashtra: Maharashtra Registration & Stamps Department