Startseite / Märkte / Asien und Ozeanien / Australien

Luxushaus in Perth bauen lassen: Planung, Vertrag und Baukontrolle

Wer in Perth ein hochwertiges Einzelhaus errichten lässt, entscheidet nicht allein zwischen Architekturbildern oder Endpreisen. Maßgeblich sind die Eignung des Grundstücks, ein messbares Raum- und Materialprogramm, vergleichbare Unternehmerangebote sowie nachweisbare Bau- und Zahlungsmeilensteine. Die nachstehenden Hinweise trennen behördlich belegte Anforderungen in Western Australia von vertraglich empfehlenswerten Sicherungen. Kosten, Genehmigungsfähigkeit und Bauzeit bleiben projektspezifisch.

Darstellung eines hochwertigen Hauses im Bau mit zwei Fachleuten bei der Prüfung eines Bauteils
In diesem Ratgeber
  1. 1. Grundstück und verbindliches Bauprogramm
  2. 2. Planer und Ausschreibungsunterlagen
  3. 3. Planungsrecht und Baugenehmigung
  4. 4. Wenn der Grundstückskäufer aus dem Ausland kommt
  5. 5. Bauunternehmen richtig auswählen
  6. 6. Angebote Position für Position normalisieren
  7. 7. Vertrag und gesetzliche Wertgrenzen
  8. 8. Home Indemnity Insurance prüfen
  9. 9. Gesamtkosten, Währung und Finanzierung
  10. 10. Bauphasen belegen, bevor Geld fließt
  11. 11. Änderungen, Ersatzprodukte und Bauzeit
  12. 12. Übergabe, BA7 und Mängel
  13. 13. Vier Freigaben vor Bindung und Zahlung
  14. Sources / Official references

1. Grundstück und verbindliches Bauprogramm

Definieren Sie Wohn- und Nutzflächen, Zimmer, Stellplätze, Barrierefreiheit, Pool, Außenanlagen, Haustechnik, Energie- und Schallschutz, Materialien, Terminwunsch und Obergrenze des Gesamtbudgets. Pflichtleistungen und optionale Upgrades gehören in getrennte Listen. Statt „Luxusausstattung“ sind Glas-, Stein-, Schreiner-, Abdichtungs-, Klima- und Smart-Home-Spezifikationen samt Raum- und Ausschlusslisten nötig. Prüfen Sie Vermessung, Eigentumsbeschränkungen, Dienstbarkeiten, Leitungen und Zufahrt. Geotechnik, Hanglage, Fels, Grundwasser, Baumbestand, Küsteneinfluss, Abbruch, Asbest, Stützmauern oder Nachbarzugang sind je nach Grundstück einzeln abzuklären. Nicht alle Risiken treffen jedes Grundstück.

Ergänzen Sie das Raumprogramm um Wohnfläche, Schlafzimmer, Stellplätze, Barrierefreiheit, Gäste- und Freizeitbereiche, Pool, Energie- und Schallschutz, Garten, Zieltermin und eine Obergrenze der Gesamtfinanzierung. Trennen Sie Muss-Anforderungen von Extras. Vor der Entwurfsfreigabe sind aktuelle Vermessung, Grundbuch-/Titelbeschränkungen, Dienstbarkeiten, Versorgungsleitungen und Zufahrt zu prüfen. Je nach Grundstück sind Baugrunduntersuchung, Hanglage, Fels, Stützmauern, geschützte Bäume, Grundwasser und Küstenexposition relevant. Halten Sie möglichen Abbruch, Asbest, Grenzsicherung, Netzverstärkung und nachbarliche Zufahrt fest. Nicht jedes Grundstück weist all diese Risiken auf. Ist das Grundstück noch nicht erworben, sollte die Kaufentscheidung von einer angemessenen rechtlichen und technischen Prüfung abhängen.

2. Planer und Ausschreibungsunterlagen

Vereinbaren Sie Aufgaben und Liefergegenstände für Architektur, Tragwerk, technische Gebäudeausrüstung, Energiebewertung, Landschaft und Building Surveyor. Eine koordinierende Person muss Widersprüche zwischen Plänen beheben. Planungsverträge sollten Honoraretappen, Korrekturen, Nutzungsrechte an Plänen, Zuständigkeit für Genehmigungen und Folgen eines Projektabbruchs regeln; eine Vereinbarung über Vorentwürfe ist kein vollständiger Hausbauvertrag. Für verbindliche Angebote braucht es koordinierte Grundrisse, Ansichten, Schnitte, konstruktive Angaben und Listen für Räume, Oberflächen, Fenster, Geräte, Heizung/Kühlung, Elektrik, Sanitär, Pool und Außenanlagen. Offene Entscheidungen sind als Zulagen oder Ausschlüsse zu kennzeichnen; das Wort „Festpreis“ beseitigt solche Lücken nicht.

Bestellen Sie ausdrücklich einen verantwortlichen Planungskoordinator, der Architektur, Tragwerk und Haustechnik auf Kollisionen prüft. In den Planerverträgen müssen die Zahl der Überarbeitungen, Nutzungs- und Urheberrechte an Zeichnungen, Zuständigkeiten für Genehmigungen, Honorarstufen und die Folgen eines Abbruchs nach der Vorplanung stehen. Verlangen Sie für die Ausschreibung abgestimmte bemaßte Pläne, Ansichten und Schnitte, geeignete Tragwerksangaben, raumweise Material-, Fenster-, Geräte- und Ausbaulisten sowie Angaben zu Klima-, Elektro-, Wasser-, Pool- und Außenanlagen. Ungeklärte Positionen sind als Zuschläge, Vorbehalte oder Ausschlüsse kenntlich zu machen; die Bezeichnung „Festpreis“ beseitigt diese Unsicherheit nicht.

Vergleichen Sie zwei Beschaffungsmodelle. Bei unabhängig beauftragter Planung gehört die Ausschreibungsgrundlage dem Bauherrn; er kann Unternehmen besser vergleichen, muss aber Schnittstellen zwischen Planern und Bauunternehmen steuern. Beim Design-and-Build-Modell übernimmt ein Anbieter Planung und Bau, weshalb unabhängige Qualitätskontrolle, Zeichnungsnutzungsrechte, Planungsfehler und Materialersatz besonders sorgfältig geregelt werden müssen. Eine frühe Mitwirkung des Bauunternehmers hilft bei der Ausführbarkeit, ersetzt aber weder eine abgestimmte Leistungsbeschreibung noch unabhängige Kostenprüfung.

3. Planungsrecht und Baugenehmigung

Die Metropolregion Perth umfasst verschiedene Gemeinden; für ein Haus außerhalb der City of Perth ist nicht automatisch diese Stadt zuständig. Lassen Sie Nutzungszone, örtlichen Plan, Gemeinderichtlinien und die Residential Design Codes (R-Codes) einschließlich möglicher Höhen-, Abstands-, Einsichts-, Überbauungs-, Denkmal-, Vegetations- und Buschfeueranforderungen für die konkrete Parzelle prüfen. Development Approval und Building Permit sind getrennte Fragen. Ein zertifizierter BA1-Antrag benötigt ein Certificate of Design Compliance eines registrierten Building Surveyor; ein nicht zertifizierter BA2-Weg kommt für geeignete Wohn- und Nebenbauten in Betracht, mit Prüfung durch die zuständige Genehmigungsstelle. Zuständigkeit für Antrag, Gebühren, Auflagen und Planänderungen schriftlich festlegen. Entwurfszeichnungen erlauben keinen Baubeginn. [S1] [S2]

Lassen Sie bei der tatsächlich zuständigen Gemeinde die konkrete Zonierung, lokale Planungsvorschriften sowie gegebenenfalls Höhe, Abstände, Einsicht, Denkmalschutz, Bäume und Buschfeuerrisiko feststellen. Development approval und building permit sind getrennt zu prüfen; eine Vorplanung ist keine Baufreigabe. Das BA1-Verfahren verlangt eine Bescheinigung eines registrierten Building Surveyors, während BA2 nur für geeignete Wohn- und Nebenbauten offensteht. Halten Sie Antragsteller, Gebühren, Nachweise, Nebenbestimmungen und spätere Planänderungen verbindlich fest.

4. Wenn der Grundstückskäufer aus dem Ausland kommt

Das australische Auslandsinvestitionsrecht betrifft den Erwerb von Wohnland und ersetzt keine Baugenehmigung. Nach den Treasury-Hinweisen vom 1. Juli 2026 müssen ausländische Investoren einen solchen Erwerb grundsätzlich zuvor melden, vorbehaltlich Ausnahmen und Auflagen. Unbebautes Wohnbauland ist regelmäßig mit der Fertigstellung innerhalb von vier Jahren und einem Veräußerungsverbot bis dahin verbunden. Vom 1. April 2025 bis zum 30. Juni 2029 ist der Erwerb bereits bestehender Wohnungen/Häuser durch ausländische Investoren grundsätzlich untersagt; begrenzte Ausnahmen bestehen. Käuferstatus und Genehmigungsbedarf müssen vor dem Grundstücksvertrag geprüft werden; die geplante Bebauung ersetzt keine Zustimmung. [S3]

5. Bauunternehmen richtig auswählen

Prüfen Sie das tatsächliche vertragschließende Rechtssubjekt, seine aktuelle Contractor-Registrierung und Auflagen im offiziellen Register von Western Australia. Die Registrierung einer Person als Building Practitioner bedeutet nicht, dass sie selbst als Building Contractor den Auftrag annehmen darf. Erfragen Sie fertiggestellte vergleichbare Individualhäuser, Kundenkontakte mit Einwilligung, Bauaufsicht, Subunternehmerstamm und Umgang mit Änderungen; Schaubilder reichen nicht. Erteilen Sie wenigen Bewerbern identische Ausschreibungsunterlagen und Fristen. Lassen Sie Rechtsform, enthaltene und ausgeschlossene Leistungen, zulässige Alternativen, Zulagen, Terminannahmen und Preisänderungsbedingungen unterschrieben anbieten. Fehlende Verglasung, Stützmauern, Pool oder Außenarbeiten machen das scheinbar günstigste Angebot teuer. [S4]

Führen Sie ein begrenztes Angebotsverfahren mit identischem Zeichnungsstand, Leistungsverzeichnis, Annahmen und Abgabefristen durch. Jedes unterschriebene Angebot soll die tatsächliche Vertragsgesellschaft, Ein- und Ausschlüsse, zulässige Alternativen, Vorbehaltsbeträge, Terminannahmen und Preisanpassungsregeln nennen. Fragen Sie nach Bauleiterverfügbarkeit, Kontinuität von Nachunternehmern, verspäteter Materialbemusterung, Importen, Lieferengpässen, unerwartetem Baugrund, Mängelbeseitigung und Zugang für unabhängige Prüfer. Besichtigen Sie nach Möglichkeit fertige vergleichbare Individualprojekte und sprechen Sie mit bisherigen Auftraggebern mit deren Einwilligung; Musterhäuser sind kein gleichwertiger Nachweis.

6. Angebote Position für Position normalisieren

Vergleichen Sie Planrevision, Erdarbeiten, Tragwerk, Fassade/Fenster/Abdichtung, Innenausbau und Schreinerarbeiten, Küche und Geräte, Haustechnik/Elektro/Datennetze, Pool und Landschaft, Genehmigungsgebühren/Versicherung, Terminplan sowie Provisional Sums, Prime-Cost-Zulagen und Ausschlüsse. Markieren Sie jede Zeile als enthalten, ausgeschlossen oder geschätzt, mit Ausführungsqualität, Betrag und Zuständigkeit. Standard-Schiebetüren sind keine Alternative zu großformatiger, energetisch spezifizierter Verglasung, ohne den Leistungsumfang anzupassen. Eine Pauschalzulage für Aushub deckt Fels- oder Wasserprobleme nicht zwingend. Vereinbaren Sie Berechnung von Nachträgen, Aufschlägen und unabhängiger Prüfung; die Beispiele sind hypothetisch, nicht Perth-Preisstatistik.

Erfassen Sie pro Angebotsposition Zeichnungsrevision, tatsächliche Leistung, „enthalten“, „ausgeschlossen“ oder „Vorbehalt“, Marke bzw. messbare Qualität, Betrag und Entscheidung des Bauherrn. Die Matrix muss auch Statik, Erdarbeiten, Feuchteschutz, Fenster, Schreinerarbeiten, Geräte, Haustechnik, Schwimmbad, Entwässerung, Außenanlagen, Behördengebühren, Versicherung und Fertigstellung umfassen. Lassen Sie bestimmen, wann aus einer provisional sum oder einem prime-cost-Ansatz ein endgültiger Betrag wird und welche Marge und Verwaltungskosten anfallen; Architekt oder unabhängiger Kostenplaner soll nachprüfen können. Standard-Schiebetüren und thermisch hochwertige Panoramaverglasung sowie pauschaler Erdaushub und tatsächlicher Felsabtrag sind keine gleichen Leistungen.

7. Vertrag und gesetzliche Wertgrenzen

Zum Vertrag gehören datierte Zeichnungen, Leistungsbeschreibung, Oberflächenliste, Ausschlüsse, Zeitplan, Zulagen, Rangfolge widersprüchlicher Dokumente und ein schriftliches Änderungsverfahren. Regeln Sie Anträge und Gebühren, Eigenlieferungen, Versicherungen, Verzug, Fristverlängerungen, praktische Fertigstellung, Streit und Beendigung. Nach WA Building and Energy erfasst das Home Building Contracts Act 1991 einschlägige Festpreis-Hausbauverträge von 7.500 bis 500.000 AUD. In diesem Bereich liegt die gesetzliche Anzahlung vor Baubeginn höchstens bei 6,5 %; Abschläge sind an tatsächlich erbrachte Leistungen oder Lieferungen gebunden, Änderungen bedürfen der geforderten Schriftform und Rise-and-Fall-Klauseln sind beschränkt. Für einen Vertrag über 1,5 Mio. AUD gilt die gesetzliche 6,5-%-Grenze nicht automatisch. Über 500.000 AUD sind eigene Zahlungs-/Sicherungsregeln und unabhängige WA-Rechtsberatung besonders wichtig. Die aktuelle WA-Verbraucherinformation nennt zudem eine eng begrenzte Ausnahme für außerhalb der Baustelle gefertigte Schrank- und Einbaumöbel, sofern diese mehr als 50 % des Auftragswertes ausmachen; dann kann eine Anzahlung bis 20 % verlangt werden. Prüfen Sie die Voraussetzungen, statt die allgemeine 6,5-%-Grenze absolut anzuwenden. [S5] [S6]

Legen Sie die Rangfolge widersprüchlicher Vertragsanlagen, ein schriftliches Verfahren für Planfragen, Baustellenzugang, benannte Nachunternehmer und Garantiefolgen bauseitig gelieferter Produkte fest. Regeln Sie Verzugsanzeigen, Fristverlängerung, Streitbeilegung und Kosten einer Kündigung ausdrücklich. Bei einschlägigen HBC-Act-Verträgen ist vor Abschluss die vorgeschriebene Information für Hausbesitzer vorzulegen. Bei einem hochwertigen Individualprojekt sollte ein unabhängiger Fachanwalt in WA den konkreten Vertrag prüfen; 1,5 Mio. AUD sind hier ein Rechtsbeispiel, kein Baupreis.

Bei noch unklarem Umfang ist ein Pauschal-/Festpreisvertrag einem Cost-plus-Vertrag (belegte Istkosten zuzüglich vereinbarter Vergütung) gegenüberzustellen. Cost-plus verlagert mehr Endpreisrisiko auf den Auftraggeber; nötig sind prüffähige Rechnungen, Stundensätze, Aufschläge, Budgetgrenzen, regelmäßige Abrechnungen und Zustimmung zu Überschreitungen. Die WA-Behörde erklärt, dass Cost-plus-Verträge schriftlich und eindeutig als solche gekennzeichnet sein müssen und die allgemeinen HBC-Act-Regeln für Festpreisverträge nicht insgesamt gelten; anwendbare HII-Pflichten bleiben bestehen. [S6]

8. Home Indemnity Insurance prüfen

HII wird in Western Australia für einschlägige Wohnbauarbeiten über 20.000 AUD grundsätzlich verlangt, mit bestimmten Ausnahmen. Der Unternehmer muss die Versicherung zugunsten des Eigentümers abschließen und vor Zahlungsforderung oder Arbeitsbeginn das projektspezifische Zertifikat vorlegen. Behördenhinweise nennen bis zu 40.000 AUD für verlorene Anzahlungen und bis zu 200.000 AUD für unvollendete oder mangelhafte Arbeiten bei bestimmten Fällen von Insolvenz, Tod oder Verschwinden des Unternehmens. HII ist weder eine allgemeine Baugewährleistung noch bei Luxusprojekten notwendigerweise ausreichend. Prüfen Sie Adresse, Versicherte, Umfang, Laufzeit, Ausschlüsse und Echtheit; ergänzen Sie gegebenenfalls Bauleistungs-, Haftpflicht- und Berufshaftpflichtschutz. Eine Versicherbarkeitserklärung ist keine HII-Police. Vorplanung, isolierte Nebenarbeiten und Owner-Builder-Vorhaben unterliegen abweichenden Regeln. [S6] [S7]

Kontrollieren Sie die echte HII-Projektpolice einschließlich Versicherungsnehmer, Adresse, Leistungen, Zeitraum und Ausschlüssen, gegebenenfalls direkt beim Versicherer. Eine bloße Deckungszusage oder allgemeine Haftpflichtpolice genügt nicht. HII ersetzt weder Bauleistungs-, Betriebs-/Privathaftpflicht- noch Berufshaftpflichtversicherung und sichert keine Verluste oberhalb ihrer Grenzen. Bei hohen Anzahlungen ist der Anteil oberhalb von 40.000 AUD vor Überweisung separat abzusichern. Reine Entwurfsverträge, isolierte Nebenleistungen und Owner-Builder-Fälle können anderen Vorschriften folgen; dargestellt ist ein Auftrag an einen registrierten Bauunternehmer. Dieser Leitfaden geht davon aus, dass der Eigentümer einen registrierten Bauunternehmer beauftragt und nicht selbst als Owner-Builder auftritt.

9. Gesamtkosten, Währung und Finanzierung

Erstellen Sie ein AUD-Kostenbudget für Grundstück/Grundstücksvorbereitung, Planung, Statik und Gutachten, Abgaben, Abbruch, Bauvertrag, direkte Bestellungen, Außenbereiche, Anschlüsse, Technik, Finanzierung/Haltekosten, Versicherung und Steuern; prüfen Sie insbesondere, ob GST enthalten ist. Halten Sie einen separat bewirtschafteten Risikopuffer vor. Ein „Baupreis je m²“ ist ohne Baugrund, Geometrie, Glasflächen und Materialqualität nicht seriös universalisierbar. Stimmen Sie Abschlagsplan und Bankauszahlungen sowie Wertprüfungen ab. Für importierte Produkte gehören Angebotswährung, Referenzwechselkursdatum bzw. Formel, Kursrisikoträger, Fracht, etwaige Zoll-/GST-Folgen sowie Bank- und Umrechnungsgebühren in den Vertrag. Führen Sie fortlaufend eine Restkostenprognose samt Nachträgen und Reserve.

Prüfen Sie mit Kreditgeber oder Berater die Bewertung noch nicht fertiger Leistungen und die tatsächlichen Auszahlungsvoraussetzungen. Ein Bauabschnitt des Unternehmers löst nicht zwangsläufig die Bankrate aus. Führen Sie Landkosten, Architekten, Genehmigungen, Eigenbeschaffungen, Außenanlagen und Finanzierungszinsen getrennt mit. Bei Importware bestimmen Sie Angebotswährung und Referenzkursdatum oder Berechnungsformel, Absicherung des Wechselkursrisikos, Transport, Zoll und GST soweit relevant sowie Banküberweisungs- und Umtauschgebühren.

10. Bauphasen belegen, bevor Geld fließt

Binden Sie Freigaben an nachprüfbare Ergebnisse: Erdarbeiten/Fundamente, Abdichtung/Tragwerk, Rohbau und Gebäudehülle, Dach/Glas, Rohinstallation und Prüfungen, Nassräume und Innenausbau, Inbetriebnahme und Endkontrolle. Je nach Bauweise und Genehmigung variiert die Reihenfolge. Verlangen Sie Fotos, technische und unabhängige Prüfberichte, Mess- und Prüfzeugnisse, überarbeitete Pläne und Mängellisten vor der Rechnungsgenehmigung. Im gesetzlichen Vertragsbereich von 7.500–500.000 AUD müssen Abschläge tatsächlich gelieferten Werten entsprechen; allgemein gesetzlich feste Prozentsätze pro Bauphase gibt es nicht. Bei größeren Verträgen verhandeln Sie diesen Grundsatz, Einbehalt/Sicherheit und Bankabgleich ausdrücklich. Bei extern gelagerten Materialien prüfen Sie Eigentum, Kennzeichnung, Lagerung, Versicherung und Rechtsgrund der Zahlung. [S8]

Der fällige Abschlag muss auf belegten, vereinbarten Leistungen beruhen; Fotos oder eine Bankbewertung allein beweisen keinen vollständig erreichten Meilenstein. Legen Sie pro Phase erforderliche Messungen, Ingenieur- bzw. Fremdprüfungen, Zertifikate, aktuelle Zeichnungen und Mängelprotokolle fest. Verhandeln Sie bei größeren Verträgen passende Einbehalte oder Sicherheiten. Bei außerhalb des Grundstücks gelagerten Bauteilen sind Eigentumsübergang, eindeutige Zuordnung, Lagerort, Versicherung und Zahlungsvoraussetzungen gesondert zu überprüfen.

11. Änderungen, Ersatzprodukte und Bauzeit

Ein Nachtragsregister erfasst Nummer, Grund, Planstand, wegfallende/hinzukommende Arbeiten, Material/Lohn, Unternehmeraufschlag, Steuer, Terminfolge, Genehmigung, Unterschriften und Datum. Vorherige schriftliche Zustimmung einholen, soweit Vertrag und Gesetz es verlangen. Ersatzprodukte anhand von Leistung, Garantie, Muster, Lieferfrist, Energie- und Feuchteschutz bewerten, nicht allein anhand der Marke. Für Lieferausfälle Alternativen oder Terminfolgen vereinbaren. Unerwartete Baugrundverhältnisse, Verzögerungen durch Eigentümer, Wetter, Versorgung oder Planungsfehler erfordern die konkret vereinbarten Anzeigen und Nachweise. Eine Fristverlängerung ist nicht automatisch ein Mehrpreis. Protokollieren Sie Beschlüsse, Zugang, Ereignisse, Lieferungen und Prüfungen; die Ausgabenbefugnis eines Projektmanagers muss klar begrenzt sein.

Jeder Nachtrag benötigt eine Kennung, einen begründeten Antrag, datierte Zeichnungsrevisionen, entfallende und neue Leistungen, Lohn- und Materialkosten, Aufschläge, Steuern, Auswirkungen auf Genehmigungen und Termine sowie dokumentierte Zustimmungen. Für nicht verfügbare Produkte sind Gleichwertigkeit, Garantie, Muster, Lieferzeit, Energie- und Feuchteschutz zu prüfen und die Alternative oder Terminfolge schriftlich festzulegen. Bei Baugrundüberraschungen, Bauherrenverzug, Wetter, Lieferausfällen und Planungsfehlern sind vertragliche Anzeigen und Nachweise entscheidend. Mehr Zeit bedeutet nicht automatisch mehr Vergütung; die Befugnis eines Projektmanagers, Zusatzkosten auszulösen, ist zu begrenzen.

12. Übergabe, BA7 und Mängel

Vor der praktischen Fertigstellung unabhängig gegen Pläne und Qualitätsspezifikationen prüfen: Innenflächen, Gefälle/Entwässerung, Nassräume, Türen/Fenster, Klima, Strom/Daten, Pool und Außenanlagen. Mängel mit Fotos, Ort, Verantwortlichem und Frist dokumentieren; Bestandspläne, Prüf- und Inbetriebnahmeberichte, Bedienungsanleitungen, Schlüssel, Zugangsdaten, Garantien und Restarbeiten übergeben lassen. Schlusszahlung und Freigabe eines Einbehalts müssen vertraglich gesteuert werden. Bei genehmigungspflichtigen Arbeiten muss die verantwortliche Person die BA7 Notice of Completion samt einschlägigen Prüfzeugnissen binnen sieben Tagen nach Abschluss der genehmigten Arbeit/Bauphase an die zuständige Stelle übermitteln. BA7 ist nicht mit vertraglicher Abnahme gleichzusetzen; gegebenenfalls Belegungsanforderungen prüfen. Für Beschwerden über mangelhafte regulierte Bauleistungen gilt regelmäßig eine Sechsjahresfrist, für bestimmte HBC-Vertragsstreitigkeiten grundsätzlich drei Jahre ab Streitursache im zuständigen Rahmen. [S2] [S9]

Erfassen Sie Mängel mit Foto, Raum, Schweregrad, zuständiger Person und verbindlichem Abhilfetermin. Zur Übergabe gehören Bestandspläne, Prüf- und Inbetriebnahmeprotokolle, Gerätehandbücher und Seriennummern, Garantien, Schlüssel, digitale Zugangsdaten und ein abgestimmtes Restleistungsverzeichnis. Schlusszahlung und Freigabe einer Sicherheit richten sich nach vertraglichen Kriterien, nicht nach bloßer Schlüsselübergabe. Die BA7-Meldung umgehend nach Beendigung der genehmigten Arbeit oder Bauphase ist von der vertraglichen Fertigstellung und eventuellen Anforderungen an die Benutzung zu trennen.

Bei Verträgen im maßgeblichen Anwendungsbereich des Home Building Contracts Act sind festgestellte Mängel innerhalb von vier Monaten nach practical completion schriftlich beim Unternehmer anzuzeigen, sofern der Vertrag keine längere Frist vorsieht. Qualifizierende Mängel muss der Unternehmer vorbehaltlich zulässiger vertraglicher Ausnahmen grundsätzlich auf eigene Kosten beheben. Diese Anzeigezeit ist weder die allgemeine Verjährungsfrist aller Ansprüche noch die HII-Deckungsdauer oder die Frist für behördliche Beschwerden. [S5] Bewahren Sie Zustellnachweise für die Mängelanzeigen auf und führen Sie ein datiertes Mängelverzeichnis.

13. Vier Freigaben vor Bindung und Zahlung

Vor Beauftragung der Planung: Bauprogramm, Budgetobergrenze, Grundstücksprüfung und Berateraufträge festhalten. Vor finaler Ausschreibung: koordinierte Planversionen und Leistungslisten einfrieren. Vor Unterschrift/Anzahlung: Auftragnehmeridentität, Ausschlüsse, Genehmigungen, HII, Zahlungs-, Nachtrags-, Termin- und Finanzierungsbedingungen unabhängig prüfen. Vor jeder Rate und Schlusszahlung: Rechnung gegen tatsächliche Leistung, Prüfbefunde und erforderliche Nachweise freigeben. Bei über 500.000 AUD dürfen Sicherheiten und Nachträge nicht auf die niedrigere gesetzliche Vertragsspanne gestützt werden. Ausländische Käufer prüfen das Grundstücksinvestitionsrecht vor Erwerb. Das Ziel ist ein vergleichbarer Angebotsvergleich, ein verhandelter Bauvertrag und dokumentierte Meilensteine, kein versprochener Preis oder Fertigstellungstermin.

Vier schriftliche Freigabepunkte sind entscheidend: vor Planerbestellung ein genehmigtes Raumprogramm samt Kostenlimit und Grundstücksfakten; vor verbindlichen Angeboten ein eingefrorener Zeichnungs- und Spezifikationsstand; vor Unterschrift oder Anzahlung die Prüfung von Vertragspartner, Ausschlüssen, Genehmigungsweg, HII, Sicherheiten und Finanzierung; vor jeder Zahlung der Abgleich von Rechnungen mit tatsächlich ausgeführten Leistungen, Mängeln und Bescheinigungen. Ausländische Grundstückskäufer klären Erwerbsgenehmigungen vor dem Landkauf.

Sources / Official references

  1. Western Australian Planning Commission / WA Government — Residential Design Codes
  2. WA Building and Energy — Building approvals and BA forms
  3. Australian Treasury — Foreign investment — residential land (updated 1 July 2026)
  4. WA Government — Find a registered builder
  5. WA Building and Energy — Home Building Contracts Act guide
  6. WA Building and Energy — Building or renovating your home (updated 21 September 2026)
  7. WA Building and Energy — Home indemnity insurance fact sheet
  8. WA Building and Energy — Building contracts and progress payments
  9. WA Building and Energy — Building dispute resolution
Vorschläge erhalten
↑